Zum Thema "Reifen-Mindestprofiltiefe" (Stand: Mai 2007)
Zitat von Motorradreifenonline.bizDie Reifenprofiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln. Um das leichter sichtbar zu machen, sind so genannte TWI-Indikatoren vorhanden, die eine Restprofiltiefe von 1 mm anzeigen. Wird man mit einer Bereifung unter 1,6 mm von der Polizei kontrolliert, ist ein Bußgeld fällig.
Mindestprofiltiefe = 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) - Makierung (Steg) = 1mm! Bei Verstoss (<1,6mm) = Bussgeld in Höhe von 50 Euro und 3 Punkte! ► Bussgeldkatalog